Baubewilligung erteilt

Baubewilligung erteilt

Pumptrack Niederönz Buchsi

Endlich ist er da, der langerwartete Entscheid des Regierungsstatthalters Wangen zur geplanten Pumptrack-Anlage auf dem Schulareal Niederönz. Er hat alle Einsprachen „als unbegründet“ abgewiesen und die Baubewilligung erteilt. „Wir sind sehr froh über diesen Entscheid“, äussert sich der sichtlich erleichterte Vereinspräsident Marc Guggenbühler dazu.

Die Einsprechenden begründeten ihre Einsprachen u.a. mit unzumutbaren Lärmemissionen durch den Pumptrack, der fehlenden Zonenkonformität und ungenügenden Parkplätzen. Nach umfassenden Abklärungen kam das Regierungsstatthalteramt nun zum gegenteiligen Schluss.

Keine übermässigen Lärmemmissionen erwartet

Bei ihrem Entscheid zu den Lärmemmissionen stützte sich die Baubewilligungsbehörde auf ein Lärmgutachten. Dieses kam zum Schluss, dass der Betrieb eines Pumptracks höchstens zu geringfügigen Störungen führen wird. Diese müssen von der Nachbarschaft, die angrenzend an eine Sportanlage wohnt, geduldet werden. Sollte sich in Zukunft jedoch zeigen, dass die Anlage deutlich mehr als prognostiziert genützt wird, so hat der Verein „Pump’n’jump Niederönz-Buchsi“ geeignete Massnahmen zu treffen, damit das zulässige Lärmniveau eingehalten werden kann.

Anlage ist zonenkonform

Da der Pumptrack eine öffentliche Sport- und Freizeitanlage ist, vertrat das „Amt für Gemeinden und Raumordnung“ in ihrer Stellungnahme die Auffassung, dass er den Vorschriften der „Zone für öffentliche Nutzung“ entspricht und somit zonenkonform ist. Der Regierungsstatthalter ist dieser Begründung gefolgt.

Genügend Parkplätze vorhanden

In diesem Punkt begründete die Behörde ihren Entscheid damit, dass die Anlage eine lokale Einrichtung darstellt, welche primär ohne Auto erreicht wird. Somit reichen die auf dem Schulareal vorhandenen Parkplätze aus.

Noch ist der Pumptrack „nicht in trockenen Tüchern“. Der Entscheid kann innert 30 Tagen an die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion weitergezogen werden. Marc Guggenbühler hofft, dass es nach diesem klaren Entscheid nicht soweit kommen wird. (hwh)

Für Rückfragen:

Marc Guggenbühler, Tel.: +41 78 679 4 23

marc.guggenbuehler@raiffeisen.ch

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